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Ratgeber Hühnergesundheit

Hühnerkrankheiten: erkennen, vorbeugen, richtig handeln

Die meisten Krankheiten lassen sich mit guter Haltung, Hygiene und Impfungen verhindern – und je früher Sie ein krankes Huhn erkennen, desto besser. Hier finden Sie die wichtigsten Infektionskrankheiten und Gesundheitsprobleme von Hühnern, mit den Regeln für Österreich, Deutschland und die Schweiz.

Henne im Freilauf
Henne im Freilauf · Foto: AnemoneProjectors · CC BY-SA 2.0 · Wikimedia Commons
Verdacht auf Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit?

Beide Tierseuchen sind in Österreich, Deutschland und der Schweiz anzeige- bzw. meldepflichtig. Bei plötzlichen Todesfällen, starkem Leistungsabfall, Atemnot, Schwellungen am Kopf oder Lähmungen sofort den Tierarzt bzw. die Veterinärbehörde (Amtstierarzt, Veterinäramt, kantonaler Veterinärdienst) verständigen.

Bis zur Klärung keine Tiere, Eier oder Geräte abgeben und den Stall nur mit eigener Kleidung betreten.

Das Wichtigste in Kürze
  1. Täglich hinschauen: Wer frisst, trinkt oder legt nicht, wer sitzt aufgeplustert abseits?
  2. Kranke Tiere sofort absondern und tierärztlich abklären lassen; verendete Tiere untersuchen lassen.
  3. Die Geflügelhaltung bei der Behörde anmelden – in allen drei Ländern Pflicht, auch für Hobbyhalter.
  4. Newcastle-Impfung: in Deutschland Pflicht, in Österreich erlaubt, in der Schweiz verboten.
  5. Neue Tiere zuerst in Quarantäne, Kontakt zu Wildvögeln vermeiden, Futter und Wasser unter Dach.
  6. Hygiene: eigene Stallschuhe, Hände waschen, Ratten und Mäuse bekämpfen, Einstreu trocken und schimmelfrei halten.

Woran erkenne ich ein krankes Huhn?

Hühner zeigen Krankheiten oft erst spät. Umso wichtiger ist der tägliche Blick in den Stall – diese Anzeichen sollten Sie ernst nehmen:

  • Sitzt aufgeplustert und abseits, ist schläfrig, die Augen oft geschlossen
  • Frisst und trinkt weniger
  • Legeleistung bricht ein; dünnschalige, verformte oder schalenlose Eier
  • Durchfall – wässrig, grünlich, schleimig oder blutig
  • Atemgeräusche, Niesen, Husten, Atmen mit offenem Schnabel
  • Ausfluss aus Nase oder Augen, geschwollener Kopf
  • Kamm und Kehllappen blass, bläulich oder dunkel verfärbt
  • Lähmungen, Kopfverdrehen, Gleichgewichtsstörungen
  • Abmagerung und gesträubtes, stumpfes Gefieder
  • Mehrere Todesfälle innerhalb kurzer Zeit
1Absondern

Das kranke Tier getrennt, ruhig und zugfrei unterbringen, mit Wasser und Futter in Reichweite.

2Notieren

Anzeichen, Beginn, Futter- und Wasseraufnahme, Legeleistung und Todesfälle aufschreiben – das hilft dem Tierarzt.

3Tierarzt

Einen geflügelkundigen Tierarzt fragen. Er kann Kot, Tupfer, Blut oder Organproben untersuchen lassen. Bei Häufung oder Seuchenverdacht sofort handeln.

4Ursache klären

Verendete Tiere nicht einfach entsorgen: Eine Sektion klärt die Ursache und schützt den Rest der Herde. In Deutschland ist die Abklärung bei bestimmten Verlusten Pflicht.

Anzeigepflichtige Tierseuchen: Geflügelpest und Newcastle-Krankheit

Diese beiden Viruskrankheiten sind hochansteckend, verlaufen oft tödlich und lassen sich nicht behandeln. Schon der Verdacht muss der Behörde gemeldet werden.

Geflügelpest (Vogelgrippe)

Aviäre Influenza · hochpathogene Influenza-A-Viren (v. a. H5, H7)

Virusanzeigepflichtig in AT, DE, CH

Betroffen sind Hühner, Puten, Gänse, Enten und viele Wildvögel. Für Hühner und Puten verläuft die Geflügelpest meist tödlich. Das Virus ist inzwischen auch im Sommer ständig in der EU präsent; eingeschleppt wird es vor allem über Wildvögel.

AnzeichenApathie, Fressunlust, struppiges Gefieder, hohes Fieber, Atemnot mit offenem Schnabel, Schwellungen an Kopf, Kamm, Kehllappen und Beinen, blau verfärbte Haut, grünlicher Durchfall, Bewegungsstörungen. Mehr als 15 % einer Herde können sterben, bevor Anzeichen auftreten.
VorbeugenKontakt zu Wildvögeln vermeiden, nur unter Dach füttern und tränken, kein Oberflächenwasser als Tränke, Enten und Gänse getrennt halten.
MenschEinzelne Varianten (v. a. H5N1) sind in Einzelfällen auf Menschen übertragen worden. Tote Wildvögel nicht anfassen, sondern der Behörde melden.
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Newcastle-Krankheit (ND)

Atypische Geflügelpest · Aviäres Paramyxovirus Typ 1

Virusanzeigepflichtig in AT, DE, CHImpfung je nach Land

Hochansteckend für Vögel aller Altersgruppen. Das Virus wird mit Kot, Sekreten und Atemluft ausgeschieden und kann über Eier, Staub, Schuhe, Kleidung und Geräte von Hof zu Hof getragen werden. Inkubationszeit: 4–7 Tage.

AnzeichenAtemnot mit schnorchelnden Geräuschen, Lähmungen, Kopfverdrehen („Sterngucker“), wässriger Durchfall, dunkel verfärbter Kamm, Legeleistung sinkt um 30–50 %, dünnschalige Eier; hohe Verluste innerhalb weniger Tage.
ImpfenDeutschland: Pflicht für alle Hühner und Puten, auch in Hobbyhaltungen (meist über das Trinkwasser). Österreich: erlaubt, nicht vorgeschrieben. Schweiz: verboten.
LageÖsterreich hatte den letzten Ausbruch bei Geflügel 1997, die Schweiz ist amtlich anerkannt frei. In der EU nehmen Ausbrüche seit 2018 wieder zu – auch in Hobbyhaltungen.
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Für weitere Krankheiten wie die Infektiöse Laryngotracheitis (ILT), Gumboro oder die Geflügelpocken besteht – je nach Land – eine Meldepflicht; gemeldet wird in der Regel von Tierarzt oder Labor. In der Schweiz ist die ILT sogar anzeigepflichtig und wird durch Ausmerzung bekämpft.

Häufige Infektionskrankheiten

Viele Infektionen beginnen mit ähnlichen Anzeichen wie Schnupfen, Atemgeräuschen oder Legeabfall – eine sichere Diagnose stellt nur der Tierarzt, oft erst mit Laboruntersuchung.

Marek-Krankheit

VirusImpfung am 1. Lebenstag

Anzeichen: Lähmungen (typisch: ein Bein nach vorn, eines nach hinten), Abmagerung, Tumore, Augenveränderungen; meist im Alter von 8–20 Wochen. Ungeimpft sterben 5–50 %.

Übertragung: Über Federstaub, der über ein Jahr ansteckend bleibt; Küken sind in den ersten Lebenstagen am empfänglichsten.

Vorbeugen: Impfung der Eintagsküken – sie schützt vor der Erkrankung, nicht vor der Ansteckung. Küken getrennt von Althennen aufziehen. Den Impfstoff gibt es nur in großen Packungen (ab 1.000 Dosen); Hobbyzüchter impfen deshalb oft gemeinsam.

Meldepflicht: in Deutschland meldepflichtig, in Österreich und der Schweiz nicht.

Infektiöse Bronchitis (IB)

VirusImpfung möglich

Anzeichen: Atemnot, Nasenausfluss, röchelnde Atemgeräusche; bei Küken teils tödlich. Bei Hennen bricht die Legeleistung ein, die Eier sind dünn- oder rauschalig, verformt oder gerillt.

Übertragung: Tröpfchen und Staub, auch über weite Strecken; breitet sich rasch im Bestand aus.

Vorbeugen: Impfung ab der 3. Lebenswoche, regelmäßig auffrischen. In der Schweiz ist die IB-Impfung verboten.

Infektiöse Laryngotracheitis (ILT)

VirusMeldepflicht

Anzeichen: Husten, Keuchen, Atemnot, teils blutiger Schleim; Legeleistung sinkt um 10–50 %. Tritt vor allem im Herbst und Winter auf.

Übertragung: Von Tier zu Tier sowie über Besucher, Schuhe, Kleidung, Eierkartons und Tröge. Überlebende Tiere bleiben latent infiziert.

Vorbeugen: Strenge Hygiene; Augentropf-Impfung möglich (in der Schweiz verboten).

Mykoplasmose (CRD)

BakteriumImpfung möglich

Anzeichen: Schnupfen, Husten, krächzende Atemgeräusche, käsige Massen in den Nasennebenhöhlen, weniger Eier.

Übertragung: Über das Brutei und von Tier zu Tier; begünstigt durch Stress, Kälte, Zugluft und schlechte Lüftung.

Vorbeugen: Gutes Stallklima, Tiere aus gesunden Beständen; Antibiotika lindern nur, bei durchgehendem Besatz stecken sich die Tiere erneut an.

Ansteckender Hühnerschnupfen

BakteriumImpfung möglich

Anzeichen: Augenentzündung, Nasenausfluss mit süßlich-fauligem Geruch, geschwollene Nasennebenhöhlen („Eulenkopf“).

Übertragung: Direkter Kontakt, Staub, Trinkwasser, Personen und Geräte.

Behandeln: Antibiotika nach tierärztlicher Verordnung; vorbeugende Impfung möglich.

Geflügelpocken

VirusImpfung möglich

Anzeichen: Hautform: Knötchen an Kamm, Kehllappen, um Augen und Schnabel, die eintrocknen und abfallen. Schleimhautform: Beläge in Schnabelhöhle und Kehlkopf.

Übertragung: Über kleinste Haut- und Schleimhautverletzungen, bei Wildvögeln vor allem durch Stechmücken.

Verlauf: Fast alle Tiere erkranken, es sterben aber nur wenige. Bei Ausbrüchen kann ein Lebendimpfstoff die noch gesunden Tiere schützen.

Gumboro (Infektiöse Bursitis)

VirusImpfung möglich

Anzeichen: Nur bei Jungtieren bis etwa 12 Wochen: matt, gesträubtes Gefieder, wässrig-weißlicher Durchfall, Zittern; bis zu 30 % Verluste.

Übertragung: Über Kot; das Virus bleibt im Stall bis zu 122 Tage ansteckend.

Vorbeugen: Impfung der Elterntiere und/oder der Küken; Desinfektion allein reicht meist nicht.

Salmonellen

BakteriumImpfung je nach Land

Formen: Pullorum („weiße Kükenruhr“) wird über das Brutei übertragen und tötet viele Küken; Hühnertyphus zeigt sich mit Teilnahmslosigkeit und schwefelgelbem Durchfall. Andere Salmonellen verlaufen beim Huhn oft unbemerkt, sind aber für Menschen gefährlich.

Vorbeugen: Bruteier und Küken nur aus gesunden, kontrollierten Beständen; Eier kühl lagern, nach dem Stallbesuch Hände waschen.

Impfung: Deutschland: Pflicht für Junghennen-Bestände mit mehr als 350 Tieren (Konsumeier). Österreich: für Elterntiere vorgeschrieben. Schweiz: verboten.

E.-coli-Infektionen

BakteriumImpfung möglich

Anzeichen: Küken: Nabel- und Dottersackentzündung, großes Wärmebedürfnis. Legehennen: Entzündungen des Legeapparats, „Pinguinstellung“, Ausfluss aus der Kloake – oft tödlich.

Übertragung: Über das Brutei, Staub und verschmutzte Gegenstände.

Behandeln: Antibiotika nur nach Resistenztest; vorbeugende Impfung in der Aufzucht möglich.

Aspergillose

Schimmelpilz

Anzeichen: Schleichend: Schwäche, Gewichtsverlust, dann Atemnot und Schnabelatmung.

Ursache: Schimmelpilzsporen aus verschimmeltem Futter oder feuchter Einstreu; Stress und hoher Besatz begünstigen die Erkrankung.

Vorbeugen: Nur trockenes, schimmelfreies Futter und Einstreu verwenden, Stall gut lüften.

Schwarzkopfkrankheit

Einzeller

Anzeichen: Bei Puten schwer mit schwefelgelbem Kot; Hühner haben meist nur schleimigen Durchfall – und tragen den Erreger weiter.

Übertragung: Über Eier und Larven des Blinddarmwurms und über Regenwürmer.

Vorbeugen: Hühner und Puten getrennt halten, Würmer kontrollieren. In der EU sind für Hühnervögel keine der früher üblichen Wirkstoffe mehr zugelassen.

Kokzidiose

EinzellerImpfung möglich

Anzeichen: Vor allem bei Küken: Schläfrigkeit, wässriger bis blutiger Durchfall („Rote Kükenruhr“).

Mehr dazu: Ausführlich auf unserer Seite Parasiten bei Hühnern.

Haltungsbedingte Gesundheitsprobleme

Legenot

Notfall

Was passiert: Das Ei steckt im Legedarm oder in der Kloake fest. Unbehandelt kann die Henne sterben.

Ursachen: Fehlerhafte Eischalen (Windeier, Bruch- oder rauschalige Eier), Erschlaffung des Legedarms – z. B. durch Vitamin-E-, Selen- oder Calciummangel – sowie Eileiterentzündungen.

Anzeichen: Vergebliches Pressen, Unruhe, breitbeiniges Sitzen, Schwanzwippen; später sitzt die Henne entkräftet am Boden.

Was tun: Wärme und erhöhte Luftfeuchtigkeit können helfen. Kommt das Ei nach spätestens zwei Stunden nicht, umgehend zum Tierarzt.

Federpicken und Kannibalismus

Verhaltensstörung

Was passiert: Hühner bepicken und rupfen sich gegenseitig die Federn; aus offenen Stellen kann Kannibalismus werden.

Ursachen: Vor allem zu wenig Gelegenheit zum Scharren und Picken, außerdem zu hohe Besatzdichte, unpassende Gruppengröße, Eiweißmangel im Futter, zu wenig Sitzstangen und schlechte Einstreu.

Abhilfe: Beschäftigung bieten – etwa Picksteine, Stroh oder Körner in der Einstreu – und früh eingreifen; verletzte Tiere vorübergehend absondern.

Stallklima und Hygiene

Vorbeugung

Warum: Zugluft, Kälte, schlechte Lüftung und Stress machen Hühner anfällig für Atemwegsinfektionen; feuchte, verschimmelte Einstreu fördert Aspergillose, Kokzidien und Würmer.

Was tun: Gut lüften ohne Zugluft, Einstreu trocken halten und regelmäßig erneuern, Futter trocken und verschlossen lagern, Altersgruppen getrennt halten.

Impfungen im Überblick

Impfung eines Huhns
Impfung eines Huhns – Foto: unbekannt · gemeinfrei · Wikimedia Commons

Impfungen sind der wichtigste Schutz vor vielen Viruskrankheiten. Geimpft werden nur gesunde, parasitenfreie Tiere – und zwar bevor der Schutz durch die Antikörper aus dem Ei nachlässt. Der folgende Plan ist die Empfehlung eines Impfstoffherstellers für Hobbybestände; stimmen Sie ihn immer mit Ihrem Tierarzt ab.

AlterImpfungHinweis
1. LebenstagMarekempfohlene Mindestimpfung; meist in der Brüterei
1.–9. TagKokzidioseeinmalig über Trinkwasser oder Spray, schützt lebenslang
3., 9. und 15. WocheNewcastle-Krankheit (ND), dazu Infektiöse Bronchitis (IB)ND in DE Pflicht, in CH verboten; IB in CH verboten
5. WocheGumboro
11. WocheILTbei Bedarf; in CH verboten
12./16. WocheSalmonellenje nach Land Pflicht, erlaubt oder verboten (siehe unten)
LegeperiodeND und IB auffrischenLebendimpfstoff alle 6 Wochen bis 3 Monate, inaktivierter Impfstoff alle 12 Monate

Geimpft wird je nach Impfstoff über das Trinkwasser, als Spray, als Augen- oder Nasentropfen oder per Spritze. Bei der Trinkwasserimpfung die Tiere etwa zwei Stunden vorher dursten lassen und das Impfwasser nach rund zwei Stunden durch frisches Wasser ersetzen.

ImpfungÖsterreichDeutschlandSchweiz
Newcastle-Krankheiterlaubt, nicht vorgeschriebenPflicht für alle Hühner und Putenverboten
Salmonellenfür Elterntiere vorgeschriebenPflicht ab 350 Junghennen (Konsumeier)verboten
Infektiöse Bronchitis, ILTerlaubterlaubtverboten
Marek, Gumboro, Kokzidioseerlaubterlaubterlaubt

Stand der Länderangaben laut Hersteller-Broschüre (MSD, 2025); verbindlich sind die aktuellen nationalen Vorschriften – fragen Sie im Zweifel Ihren Tierarzt.

Vorbeugen: Biosicherheit auch für kleine Herden

1Zukauf und Quarantäne
  • Nur gesunde, möglichst geimpfte Tiere aus bekannten Beständen kaufen.
  • Neue Tiere zunächst getrennt halten und beobachten, bevor sie zur Herde kommen.
  • Altersgruppen trennen, Küken nicht mit Althennen aufziehen.
2Wildvögel fernhalten
  • Futter und Wasser nur unter Dach anbieten; kein Oberflächenwasser (Teich, Bach) als Tränke.
  • Futter und Einstreu so lagern, dass Wildvögel nicht herankommen.
  • Enten und Gänse getrennt von Hühnern halten.
3Hygiene im Alltag
  • Eigene Stallschuhe und -kleidung; nach dem Stallbesuch Hände waschen.
  • Besuch im Stall gering halten; Geräte nicht mit anderen Haltungen teilen.
  • Ratten und Mäuse bekämpfen, Einstreu trocken halten, Ställe regelmäßig reinigen.

Pflichten in Österreich, Deutschland und der Schweiz

Auch wer nur ein paar Hühner hält, gilt rechtlich als Geflügelhalter. Die wichtigsten Regeln im Überblick – Details und aktuelle Anordnungen erfahren Sie bei Ihrer Behörde.

ATÖsterreich
  • Anmelden: Jede Geflügelhaltung – auch Hobby – binnen einer Woche bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) melden, ebenso das Ende der Haltung.
  • Ganzjährig: Geflügel möglichst vor Wildvögeln schützen, nur unter Dach füttern und tränken, kein Oberflächenwasser.
  • Geflügelpest-Risikogebiete: Je nach Seuchenlage werden Gebiete mit erhöhtem bzw. stark erhöhtem Risiko festgelegt. In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko gilt Stallpflicht ab 50 Tieren.
  • Amtstierarzt verständigen, wenn Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20 % sinken, die Legeleistung länger als zwei Tage um mehr als 5 % fällt oder mehr als 3 % der Tiere in einer Woche sterben.
  • Newcastle-Krankheit: anzeigepflichtig; Impfung erlaubt, aber nicht vorgeschrieben.
DEDeutschland
  • Anmelden: Jede Geflügelhaltung beim Veterinäramt anzeigen – auch Hobbyhaltungen, unabhängig von der Tierzahl; Hühner zusätzlich bei der Tierseuchenkasse des Landes.
  • Bestandsregister: Zu- und Abgänge mit Datum, Herkunft bzw. Empfänger notieren und drei Jahre aufbewahren; Behandlungen und Impfungen dokumentieren.
  • Newcastle-Impfpflicht für alle Hühner und Puten – regelmäßig nach Herstellerangaben, damit der Schutz nie abreißt.
  • Untersuchungspflicht: Sterben in Beständen bis 100 Tieren mindestens drei Tiere innerhalb von 24 Stunden (bei größeren Beständen mehr als 2 %) oder ändert sich die Legeleistung deutlich, muss ein Tierarzt die Ursache abklären.
  • Biosicherheit: kein Oberflächenwasser als Tränke; Futter und Futterstellen für Wildvögel unzugänglich. Bei Geflügelpest-Gefahr kann die Behörde eine Aufstallung anordnen.
CHSchweiz
  • Registrieren: Jede Geflügelhaltung – auch Hobby – bei der kantonalen Koordinationsstelle bzw. dem Veterinärdienst anmelden.
  • Newcastle-Krankheit: Die Schweiz ist amtlich anerkannt frei; die Impfung ist verboten, ebenso Impfungen gegen IB, ILT und Salmonellen. Die ILT ist anzeigepflichtig.
  • Vogelgrippe: Bei erhöhtem Risiko ordnet das BLV Schutzmaßnahmen an – im Winter 2025/26 etwa: Auslauf vor Wildvögeln geschützt oder Futter und Wasser abgedeckt, Hühner, Enten, Gänse und Laufvögel getrennt; Pflicht ab 50 Tieren, für kleinere Haltungen empfohlen. Die Maßnahmen wurden per 1. April 2026 aufgehoben.
  • Verdacht: Bei verdächtigen Anzeichen unverzüglich eine Tierärztin oder einen Tierarzt informieren.
  • Tierschutz: Hühner nicht einzeln halten; Schnabel, Kamm oder Flügel zu kürzen ist verboten.

Quellen

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